Ersatzversorgung

Jederzeit sichere Energielieferung

Sie sind von der kurzfristigen Kündigung Ihres Energieliefervertrages kalt erwischt worden? Ihr bisheriger Versorger ist insolvent oder hat aus anderen Gründen Ihre Belieferung eingestellt? Dann ordnet der zuständige Netzbetreiber Ihre Lieferstelle uns als zuständigen Grundversorger für das Netzgebiet Siegburg zur Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG zu.

Auch in Krisenzeiten gilt: rhenag garantiert eine zuverlässige Versorgung mit Strom und Gas. Durch die sichergestellte Ersatzversorgung sind wir für Sie da.

Die Konditionen der Ersatzversorgung finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Die rhenag-App bietet Ihnen einen umfangreichen Service
Die rhenag-App bietet Ihnen einen umfangreichen Service

Sie haben Fragen zu Ihrer Ersatz- bzw. Energieversorgung?

Unser Kundenservice hilft Ihnen Montags bis Freitags in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr telefonisch gerne weiter.

Telefon: 0800 874 36 24 (kostenfrei)

Fragen und Antworten zu Ihrer Ersatzversorgung: