Mit der Erneuerung des energiewirtschaftlichen Rechtsrahmens im Jahr 2005 sind unter dem Stichwort „Entflechtung“ die Unternehmensbereiche „Energielieferung“ und „Netztätigkeiten“ voneinander getrennt. Die Netze können von allen Energielieferanten diskriminierungsfrei genutzt werden.
Sie möchten mit Erdgas versorgt werden, verfügen aber noch nicht über einen Erdgashausanschluss? Beauftragen Sie schnell und unkompliziert einen Erdgashausanschluss bei der für Sie zuständigen Netzgesellschaft. Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb des rund 3.250 Kilometer langen Gasverteilnetzes verantworten in der regulierten Gassparte die rhenag-Verteilnetztöchter Rhein-Sieg Netz GmbH und Westerwald-Netz GmbH. Alle für den Netzzugang geltenden Bedingungen, Verträge, Anträge und Preise finden Sie auf den Websites der Netzgesellschaften.
Zur Website der Rhein-Sieg Netz GmbH
Zur Website der Westerwald-Netz GmbH
In der regulierten Stromsparte haben die rhenag-Netztochter Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN) und die Stadtbetriebe Siegburg (SBS) ihr Stromverteilnetz an die Westnetz verpachtet. Durch die Verpachtung ist die Westnetz der zuständige Netzbetreiber für das RSN/SBS-Stromverteilnetz. Im Auftrag des Netzbetreibers betreibt, plant und baut die RSN Stromverteilnetze und transportiert Strom zu den angeschlossenen Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden.
Für den Netzzugang zum RSN/SBS-Stromverteilnetz gelten aufgrund der Verpachtung die Bedingungen, Verträge, Anträge und Preise der Westnetz als dem zuständigen Netzbetreiber. Diese finden Sie ebenso auf der Website der Westnetz wie auch die gesetzlich geforderten Veröffentlichungspflichten, so dass ein transparenter und diskriminierungsfreier Netzzugang jederzeit gewährleistet ist. Alle für den Netzzugang geltenden Bedingungen, Verträge, Anträge und Preise finden Sie auch auf der Website der Rhein-Sieg Netz GmbH
In den Städten Hennef und Siegburg betreibt rhenag die Wassernetze als Betriebsführerin, in der Stadt Königswinter und der Gemeinde Much wird der Betrieb der Wassernetze von rhenag in Eigenregie durchgeführt.
Die Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) finden Sie im Bereich Serviceformulare.
Nebenstehend finden Sie wichtige Informationen und Dokumente zum Thema Wasser:
Sie wollen Regenwasser, z.B. aus dem Dachablauf, zur Gartenbewässerung, für die Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen nutzen? Was bei der sogenannten Nicht-Trinkwasser-Nutzung zu beachten ist, erfahren Sie hier: