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Die EEG-Umlage entfällt – so geben wir die Senkung weiter

Die EEG-Umlage entfällt - die Stromkosten sinken

Köln, 27.06.2022 - Im Jahre 2000 wurde die sogenannte EEG-Umlage von der Bundesregierung eingeführt. Sie sollte den Ausbau von Erneuerbaren Energien fördern. Nun wird diese Umlage in Höhe von 3,723 Cent pro Kilowattstunde (netto) Strom zum 1. Juli 2022 ersatzlos abgeschafft. Wir geben diese Kostensenkung an unsere Kunden weiter und senken ab dem 1. Juli 2022 den dann gültigen Strom-Arbeitspreis um 3,723 Cent pro Kilowattstunde (netto), die tatsächliche (Brutto-)Ersparnis liegt damit bei 4,43 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis ist davon unabhängig und ändert sich nicht.

Alle Kundinnen und Kunden der rhenag erhalten den Nachlass automatisch, ähnlich wie zuletzt bei der Mehrwertsteuersenkung. Sie müssen ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen den um die EEG-Umlage reduzierten neuen Strompreis, indem wir den Zählerstand zum 1. Juli 2022 rechnerisch ermitteln. Was unsere Strom-Kundinnen und -Kunden nach dem 1. Juli 2022 verbrauchen, rechnen wir nach dem neuen, gesenkten Arbeitspreis ab – dies wird auf der nächsten regulären Jahresabrechnung zu sehen sein.

Wer möchte, kann seinen Zählerstand zum 30. Juni 2022 gerne aber auch digital über das Kundenportal hier auf der Website portal.rhenag.de melden.