Dezember-Soforthilfe: Wir beantworten wichtige Fragen

Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gas- und Wärmekunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht für Gaskundinnen und -kunden einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Soforthilfe für Wärmekundinnen und Wärmekunden beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlags 2022 zuzüglich eines Aufschlags von 20%.

Wie setzen wir die Dezember-Soforthilfe um?

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen.

Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. Haben Sie dennoch überwiesen, wird in Ihrer Jahresabrechnung dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Für Wärmekundinnen und Wärmekunden berücksichtigen wir die Differenz zwischen dem nicht gezahlten Dezemberabschlag und der Soforthilfe von 120% des Septemberabschlags mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Beispiel Soforthilfe bei Lastschrifteinzug

* Beispielrechnung mit symbolischen Preisen

** Energiesparen lohnt: Die Soforthilfe wird nicht nachträglich gekürzt, sollten Sie tatsächlich weniger verbraucht haben als in der Berechnung unterstellt. Wer weniger als in der Vergangenheit verbraucht, profitiert also.   

FAQs Dezember-Soforthilfe

Energiesparen bleibt wichtig

Gemeinsam Energiesparen

Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, weder durch die Soforthilfe im Dezember noch durch die kommende Gas- und Strompreisbremse möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. Wir haben in unserer Kampagne „Gemeinsam gegen die Energiekrise – jede Kilowattstunde zählt“ konkrete, schnell umsetzbare Energiespartipps für Sie zusammengestellt:

 

Energiespartipps

 

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