Das MaStR übernimmt die bisherigen Aufgaben des Anlagenregisters und des Photovoltaik-Meldeportals und geht über deren Kompetenzen hinaus. Die rechtliche Grundlage wurde durch das im Juni 2016 in Kraft getretenen Strommarktgesetz im EnWG in den §§ 111e und 111f EnWG verankert. Die Notwendigkeit zum Aufbau des MaStR ergibt sich aus dem Wandel des Strommarktes von einer überschaubaren Anzahl an Großanlagen hin zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Kleinanlagenbetreibern. Zum ersten Mal werden Stammdaten sämtlicher Erzeugungsanlagen zentral zusammengefasst. Bewegungsdaten (z.B. Last- und Einspeisezeitreihen, Energiemengen, Vertragsbeziehungen) werden nicht erfasst.
Die zentrale Datenverwaltung und der Wegfall von Mehrfachregistrierungen sollen behördliche und privatwirtschaftliche Vorgänge vereinfachen. Das MaStR enthält die wesentlichen Akteure im Bereich Strom und Gas, ist von jedermann nutzbar und sorgt für einen Abbau bürokratischer Hürden. Durch die Vergabe von Marktstammdatennummern soll die Marktkommunikation sowie die Identifikation von Akteuren des Energiemarktes vereinfacht werden.
Das MaStR geht über die Funktion einer Datenbank hinaus: Nach Aussage der Bundesnetzagentur soll eine der zentralen Funktionen des MaStR die Abwicklung einer automatisierten Maschine-zu-Maschine-(M2M)-Kommunikation über Schnittstellen sein. Darunter fallen auch der automatisierte Datenabruf sowie die Netzbetreiberprüfung.
Auch die Vermarktung von Netzersatzanlagen soll durch deren Erfassung im MaStR vereinfacht werden. Schließlich sieht die jüngste Novelle des Strommarktgesetzes laut BMWi eine stärkere Einbindung der Netzersatzanlagen für einen kosteneffizienten Beitrag zur Versorgungssicherheit vor.