Die AVBFernwärmeV ist in weiten Teilen seit dem 01.04.1980 unverändert anzuwenden. Um ihrem Ziel, einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Wärmelieferanten und Wärmekunden zu gewährleisten, gerecht zu werden, sind einige wichtige Neuerungen dringend geboten.
Im vergangenen Jahr wurden zwei Referentenentwürfe zur Novellierung veröffentlicht, die die Fernwärmeunternehmen teilweise vor große Herausforderungen stellt. Doch wo stehen wir rechtlich aktuell? Unsere Veranstaltung bietet einen Überblick über die geltende Rechtslage und angedachte Änderungen.
Referentinnen
Julia Nickenig, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Stefanie Kunze, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Termin | 02.04.2025 , 08:30-09:15 Uhr |
Ort | Online |
Preis | kostenlos |
Ansprechpartner |
Ozan Koc, Telefon 022193731137, ozan.koc(at)rhenag.de Erta Gjoka, Telefon 022193731422, erta.gjoka(at)rhenag.de |
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