Leitungsrecht II – Mitbenutzung von privaten Grundstücken zur Verlegung von Versorgungsleitungen (Strom/Gas/Wasser)

Die Mitbenutzung privater Grundstücke zur Verlegung von Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) ist ein komplexes Thema, das durch zahlreiche rechtliche Vorgaben geregelt wird. Sind Sie mit den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung vertraut?

Verschaffen Sie sich einen kompakten und praxisnahen Überblick über den aktuellen Stand und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragen mit unserem Experten Herrn Carsten Wesche (Rechtsanwalt, Fachgebietsleiter, BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin) sowie Kolleginnen und Kollegen aus der Branche zu diskutieren.

Wir laden Sie herzlich zu unserer Online-Fachveranstaltung ein!

Im Detail stehen folgende Themen auf der Agenda:

Dingliche Sicherung von Leitungstrassen – Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (bpD)

  • Überblick zu Leitungs- und Wegerechte für Versorgungsleitungen
  • Grundlagen zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
  • Angemessene Entschädigungspraxis - Was kann der Grundstückseigentümer verlangen?
  • Ultima ratio: Enteignungsrechtliche Möglichkeiten (§45 EnWG)
  • Praxishinweise: Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche bei Überbauung und sonstigen Beeinträchtigung des Schutzstreifens

Vertragliche Duldungspflichten nach § 12 NAV/NDAV bzw. § 8 AVBWasserV

  • Anwendungsbereich der unentgeltlichen Duldungspflicht von örtlichen Versorgungsanlagen – Grundstücke des Anschlussnehmers
  • Zumutbarkeit als Grenze der Duldungspflicht
  • Reichweite und Umfang der Duldungspflichten – Errichtung, Anlagenbetrieb, Betretungsrechte, Schutzmassnahmen
  • Folgekosten: Umverlegungsanspruch des Grundstückeigentümers bei nachträglicher Unzumutbarkeit?

Problemfall ungesicherte Leitungstrassen: Abwehr von Umverlegungsansprüchen 

  • Leiheähnliches Rechtsverhältnis – jederzeitiges Kündigungsmöglichkeit
  • Vermeidung von Beseitigungsansprüchen des Grundstückseigentümers

Termine und Anmeldung

Diese Veranstaltung hat bereits erfolgreich stattgefunden. Wenn Sie Interesse an einer Wiederholung haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns über Ihre Nachricht an fachveranstaltungen@rhenag.de.

.