Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.11.2024 entschieden, und der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil am 13.05.2025 bestätigt: Die bisherige in Deutschland übliche Einstufung von Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG stimmt nicht mit dem EU-Recht überein. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für zahlreiche Akteure, die bislang von den Vorteilen der Kundenanlagenregelung profitiert haben. So besteht die Gefahr, dass eine Anlage nicht mehr als Kundenanlage, sondern als Verteilernetz eingestuft wird und damit der Regulierung unterfällt.
Agenda-Highlights:
Referent:innen
RAin Martha Bergenroth, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
RA Ulrich Hornschuh, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
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