Greenwashing wird teurer – und die Anforderungen an „grüne“ Botschaften steigen spürbar. In unserer Fachveranstaltung zeigen wir, was Energieversorger jetzt bei Green Claims beachten müssen – praxisnah und mit Blick auf aktuelle Abmahntrends.
Im ersten Teil geht es um Rechtsprechung und Abmahnpraxis zu Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sowie um das erhöhte Aufklärungsbedürfnis bei mehrdeutigen Umweltbegriffen. Ein Schwerpunkt ist das BGH-Urteil „klimaneutral“ vom 27.06.2024 (I ZR 98/23): Was muss bereits in der Werbung selbst klar erläutert werden (z. B. Reduktion vs. Kompensation)? Außerdem werfen wir einen Blick auf Folge-Urteile und den Stand von Abmahnungen/Verfahren gegen Gasversorger (DUH).
Konkret wird es auch mit dem neuen UWG gegen Greenwashing, das ab 27.09.2026 Anwendung findet – inklusive „No-go“-Claims, typischer Fallstricke (Scope-Fragen, Zukunftsversprechen, reine Kompensation) und der Frage, was bei Verstößen droht. Abgerundet wird das Ganze durch einen Ausblick auf EU-Entwicklungen (u.a. EmpCo und die Green-Claims-Richtlinie)
| Termin | 19.05.2026 , 09:00 - 12:15 Uhr |
| Ort | Online |
| Preis | 450 € zzgl. USt |
| Ansprechpartner |
Ozan Koc, Telefon 022193731137, ozan.koc(at)rhenag.de |
| Agenda | 2026-05-19_Agenda_Green_Claims___UWG_2026.pdf |
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