Energy Sharing gestalten – rechtliche Einordnung und Umsetzung in die Praxis

Mit § 42c der am 22. Dezember 2025 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die Bundesregierung eine Überarbeitung der EU-Elektrizitätsmarktregeln um (EMD), die u. a. ein Recht auf Energy Sharing festschreibt.
Energy Sharing - die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Strom - ist eine neue Möglichkeit der Teilhabe an Erneuerbaren Energien. In einer Energy Sharing Community (ESC) können Privatpersonen, Gewerbetreibende, kommunale Akteure/Versorger und zivil gesell-schaftliche Gruppen wie Vereine oder andere Initiativen an der lokalen Energiewende partizipizieren.
Die Fachveranstaltung vermittelt kompakt die erforderlichen rechtlichen, technischen und energiewirt-schaftlichen Grundlagen zum Energy Sharing. Von der Initialisierung bis zum Betrieb einer Energy Sharing Community werden die einzelnen Prozessschritte erläutert und abschließend mit Praxis-beispielen unterlegt.
Somit erhalten die Teilnehmenden das erforderliche Grundwissen, die Gründung einer ESC selbst zu moderieren oder sich als aktiver Akteur in eine Gründung einzubringen.

Termine und Anmeldung

Termin 29.06.2026 , 09:00 - 15:00 Uhr
Ort Online
Preis 450 € zzgl. Ust
Ansprechpartner

Ozan Koc, Telefon 022193731137, ozan.koc(at)rhenag.de

Agenda 2026-06-29_Agenda_Energy_Sharing.pdf
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