Mit § 42c der am 22. Dezember 2025 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinien um, die u. a. ein Recht auf Energy Sharing festschreiben.
Energy Sharing - die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Strom - ist eine neue Möglichkeit der Teilhabe an Erneuerbaren Energien. In einer Energy Sharing Community (ESC) können Privatpersonen, Gewerbetreibende, kommunale Akteure/Versorger und zivil gesellschaftliche Gruppen wie Vereine oder andere Initiativen an der lokalen Energiewende partizipieren.
Die Fachveranstaltung vermittelt kompakt die erforderlichen rechtlichen, technischen, organisatorischen und energiewirtschaftlichen Grundlagen zum Energy Sharing. Von der Initialisierung bis zum Betrieb einer Energy Sharing Community werden die einzelnen Prozessschritte erläutert und abschließend mit einem möglichen Praxisbeispiel unterlegt.
Grundlage sind die aktuell bekannten Bedingungen und der Umsetzungsstand der BNetzA sowie die bereits veröffentlichten Leitfäden und Anwendungshilfen der Verbände.
| Termin | 05.11.2026 , 09:00 - 14:45 Uhr |
| Ort | Online |
| Preis | 450 € zzgl. Ust |
| Ansprechpartner |
Ozan Koc, Telefon 022193731137, ozan.koc(at)rhenag.de |
| Agenda | 2026-11-05_Agenda_Energy_Sharing.pdf |
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