Zum 25. Februar 2025 sind mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen wesentliche Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Kraft getreten. Nunmehr gehört auch die Steuerung am Netzanschluss zur Standardleistung (§ 34 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 MsbG). Die Preisobergrenzen (POG) sind rückwirkend zum 1. Januar 2025 geändert worden. Hervorzuheben sind insbesondere die um 5 € auf 25 € erhöhte POG für moderne Messeinrichtungen und Verdoppelung des Anteils des Anschlussnutzers bei iMSys für Anlagen > 6.000- 10.000 kWh von 20 € auf 40 €.
Neu ist zudem die Preisobergrenze für die Steuerung am Netzanschluss. Sie beträgt 100 € und wird zwischen dem Anschlussnehmer und Netzbetreiber hälftig geteilt.
Die neue 90%ige Rollout-Quote bis zum 31. Dezember 2032 umfasst deshalb auch Steuerungseinrichtungen. Die Quote für Erzeugungsanlagen ab 7 kW bestimmt sich nach der neu in Betrieb genommenen installierten Leistung und nicht mehr an der Anzahl aller auszustattenden Messstellen.
Die Anbindung von Gaszählern ab 2026 ist eine verpflichtende Zusatzleistung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG.
Außerdem müssen Messwerte auf Anforderung des Verteilernetzbetreibers oder des Übertragungsnetzbetreibers viertelstündlich geliefert werden können (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) und Nr. 2 lit a) MsbG). Bei optionalen Einbaufällen von iMSys „auf Kundenwunsch“ wird die Angemessenheit des Entgelts bei 100 € einmalig und bei 30 € jährlich vermutet.
Dies und noch weitere Änderungen werden wir Ihnen in Kürze vorstellen.
Referentin
RAin Isabella Gerein, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Termin | 14.05.2025 , 08:30-09:15 Uhr |
Ort | Online |
Preis | kostenlos |
Ansprechpartner |
Ozan Koc, Telefon 022193731137, ozan.koc(at)rhenag.de Erta Gjoka, Telefon 022193731422, erta.gjoka(at)rhenag.de |
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