Aktuelles aus dem Steuerrecht: Update Strom- und EnergieSt

Im Rahmen der Herabsetzung der Meldeschwelle (EnSTransV) sowie der Veränderungen sowohl im Veranlagungsjahr 2024 als auch im Hinblick auf das „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“ (derzeit noch als Regierungsentwurf) möchten wir schon einmal mit Ihnen zusammen prüfen, wie sich das bei Ihnen im Unternehmen auswirkt.

Und wie in den letzten Jahren stehen die Strom- und Energiesteueranmeldungen zum 31.05. an, für viele von Ihnen sind zusätzlich noch Entlastungsanträge zu stellen. Hierzu möchten wir mit Ihnen die steuerlichen Sachverhalte und deren Umsetzung ins Formularwesen durchgehen. Achtung auch hier kommen Neuerungen für das Veranlagungsjahr 2024 in 2025, und zwar auch durch das EU ETS 2.

Aufgrund der Fülle der Sachverhalte ist ein regelmäßiger Austausch hilfreich, um Sicherheit für die praktische Umsetzung der Vorgaben zu erlangen.

Termine und Anmeldung

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