Seit dem 23.12.2025 gelten Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die die Voraussetzungen für Versorgungssperren bei Haushaltskunden teilweise neugestalten und den Verbraucherschutz stärken. Die Anpassungen betreffen alle Energieversorger – sowohl in der Grundversorgung als auch bei Sonderkunden – und erfordern eine Überprüfung bestehender Prozesse.
In unserem EVU Kompakt erhalten Sie einen ersten Überblick über:
Referenten:
Ersin Tasar, rhenag legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
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