Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der rhenag Hüpfburg für Vereine, Institutionen und Initiativen

Vereine, Institutionen und Initiativen im rhenag-Interessensgebiet können mittels eines Kontaktformulars ihr Interesse an der Nutzung der rhenag-Hüpfburg bekunden.
Nach interner Prüfung der Anfrage erfolgt eine Genehmigung oder Ablehnung.
Die rhenag unterstützt die folgenden Förderfelder:

  • Umwelt:                                  Energieeffizienz, Natur- und Umweltschutz
  • Bildung:                                  Kindergärten und Kindertagesstätten, Grundschulen,  weiterführende Schulen, Hochschulen
  • Soziales:                                Soziale Einrichtungen
  • Kultur, Sport, Freizeit:           Vereine, Institutionen. Initiativen

Nicht unterstützt werden Veranstaltungen, die folgende Ziele verfolgen:  

  • Werbung/Unterstützung für politische Parteien, Gruppierungen o.ä.
  • Anstiftung zu kriminellen Aktivitäten
  • Gewaltverherrlichung
  • Fremdenfeindlichkeit und Rassismus
  • Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, soziokulturellem Hintergrund, Religion, Hautfarbe, Behinderung, sexueller Orientierung und Alter

 

Datenschutzhinweis:
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Mit Absenden dieses Formular erklären Sie sich einverstanden, dass die rhenag Ihre Daten zur Abwicklung Ihrer Anfrage erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt stets gemäß den aktuellen datenschutzrechtlichen Gesetzen und Verordnungen.

Sonstiges:

  1. Die Anfrage ist mindestens 4 Wochen vor dem Abholtermin der Hüpfburg zu stellen.

  2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung einer Hüpfburg.

  3. Die Nutzung einer Hüpfburg wird 1 x jährlich gewährt.

Die vorgenannten Nutzungsbedingungen werden mit der Übermittlung der Anfrage anerkannt.

 

Vertragliche Bedingungen zur rhenag Hüpfburgnutzung:

 

Unsere Sponsoringbedingungen können Sie auch hier als PDF-Datei abrufen.

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