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Rechtliches: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
StromGVV
Ergänzende Bedingungen zur GVV
Preisblatt "Mahnung & Sperrung"
Hinweis:
Abgabenänderungen zum 01.01.2009:
EEG-Aufschlag 2009 - Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 eine Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) zugestimmt. Das Gesetz wurde am 31. Oktober. 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2009 in Kraft.
KWK-G-Aufschlag 2009
In Ergänzung zur Klimaschutzvereinbarung von 2000 hat sich die Bundesregierung mit der deutschen Wirtschaft auf das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz KWK-G) geeinigt. Dieses Gesetz soll den weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) unterstützen. Zum Beispiel wird den Anlagenbetreibern eine Vergütung für den erzeugten Strom gezahlt. Die Gesamtvergütungen in der Bundesrepublik werden auf alle letztverbrauchenden Stromkunden umgelegt.
Durch die gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erhöht sich die Brennstoffausnutzung bei der Energieerzeugung auf bis zu 90%, wobei die Wärme zum Beispiel in industriellen Prozessen oder in Fern- und Nahwärmenetzen genutzt wird. Die Kraft-Wärme-Kopplung sorgt somit für weniger Energieverbrauch und verringert den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2).
Ausführliche Informationen erhalten sie unter folgendem Link:


