Der Energieausweis von rhenag

 

rhenag bietet ab sofort allen Hauseigentümern die Erstellung eines Energieausweises für ihre Wohngebäude an. Schwerpunkt des rhenag-Angebots ist der verbrauchsorientierte Energieausweis für 47,60 €. Für Objekte mit mehreren Zählern wird jeder weitere Zähler mit 11,90 € berechnet. Ob das Objekt im rhenag-Versorgungsgebiet liegt und welcher Energieträger verwendet wird, spielt dabei keine Rolle.

Für rhenag-Kunden ist es jedoch besonders komfortabel, den Ausweis vom eigenen Versorger erstellen zu lassen. Im Unternehmen sind schließlich wesentliche Daten bereits vorhanden. Aber auch alle anderen Hauseigentümer erhalten einen Energieausweis von hoher Qualität. Einzige Voraussetzung ist, dass erforderliche Daten – unter anderem die letzten drei Jahresrechnungen über den Energieverbrauch – der rhenag vorgelegt werden.

rhenag unterstützt Gebäudeeigentümer auf Wunsch auch bei der reinen Datenlieferung für den Energieausweis bei Erstellung durch Drittdienstleister. Für 15,00 € für den ersten Zähler und 5,00 € für jeden weiteren Zähler liefert rhenag die Mengenaufstellung für den verbrauchsorientierten Energieausweis.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch bei unzureichenden Kennwerten nicht zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.  

Muster eines Energieausweises für Wohngebäude

Wer braucht den Energieausweis?

Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder Immobilie hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn eine Wohnung oder Immobile verkauft bzw. neu vermietet wird.

Ab wann ist ein Energieausweis vorzulegen und welcher ist erforderlich?

Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen, den verbrauchs- und den bedarfsorientierten: 

  1. Bedarfsorientierter Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Dem Bedarfsausweis liegt der errechnete Energiebedarf eines Gebäudes zugrunde.
  2. Verbrauchsorientierter Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Im Gegensatz zum beratungs- und kostenintensiven Bedarfsausweis bildet der Verbrauchsausweis lediglich die laut Energiekosten-Abrechnung belegten Verbrauchskennwerte eines Gebäudes.
 
Einführungstermin:

Ausweisart nach Größe der Wohnung:

 

Woher bekomme ich meinen Energieausweis?

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, den Ausweis vom Fachmann zu beziehen. Zusammen mit der Schornsteinfegerinnung des Rhein-Sieg-Kreises warnt rhenag vor Energieausweisen zu Schnäppchenpreisen. Mit dem steigenden Bedarf aufgrund der bevorstehenden Ausweispflicht steigt auch die Anzahl unseriöser Angebote im Internet oder im Haustürgeschäft. 

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, sollte allerdings vor Ablauf dieser Zeit einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.

 
Ansprechpartner


Norbert Böhmländer
Privat- und Geschäftskunden
Bachstr. 3
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Tel.: 02241.107-436
Fax: 02241.107-51-436
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