Gleichbehandlungsprogramm

 

Am 13. Juli 2005 ist die Neuerfassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Damit sind viele neue Pflichten für Energieversorgungsunternehmen verbunden. So verlangt der Gesetzgeber unter anderem von einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, und damit auch von der rhenag, ein so genanntes Gleichbehandlungsprogramm festzulegen. Über diesen Weg soll sichergestellt werden, dass der eigene Vertrieb gegenüber Wettbewerbern nicht bevorzugt wird, indem er zum Beispiel exklusiv oder schneller Informationen aus dem Netzbereich erhält. Das Gleichbehandlungsprogramm soll also die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzbetriebs sicherstellen. Der Begriff „Netzbetrieb“ umfasst dabei alle Tätigkeiten, die im weiteren Sinne mit dem Betrieb eines Strom- bzw. Gasverteilernetzes zusammenhängen. Dazu gehören neben den typischen Netztätigkeiten auch Querschnittsfunktionen wie Abrechnung, Buchhaltung, Controlling und ähnliche, soweit sie mit dem Netzgeschäft zusammenhängen.

Gleichbehandlungsbeauftragte

Das Energiewirtschaftsgesetz fordert, dass die Einhaltung dieses Programms durch eine/n Gleichbehandlungsbeauftragte/n zu überwachen ist. Bei der rhenag wurde Frau Dr. Simona-Constanze Laakmann zur Gleichbehandlungsbeauftragten ernannt. Sie steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.

Gleichbehandlungsbericht
 
Ansprechpartner


Dr. Simona-Constanze Laakmann
Leiterin Recht
Tel.: 0221.93731-171
Fax: 0221.93731-274
E-Mail