Installateursverzeichnis

 

Für die Eintragung in das Verzeichnis ist der Verteilnetzbetreiber am Standort des Installationsbetriebes zuständig. Die Eintragung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.  Vor dem Ablauf der Gültigkeit werden die entsprechenden Betriebe von rhenag informiert, um die Gültigkeit zu verlängern.

Um die Sicherheit der Elektrizitäts-, Gas- und Wasseranwendung im Bereich der Kundenanlagen zu gewährleisten und mangelhaft installierter Verbrauchsanlagen zu vermeiden, prüft rhenag im Sinne des Verbraucherschutzes bei der Ersteintragung, ob die Unternehmen die Voraussetzungen einer Tätigkeit im rhenag-Netzgebiet erfüllen.

Hier finden Sie das aktuelle Installateurverzeichnis als PDF.

Für Fragen zur Aufnahme in das rhenag Installateursverzeichnis wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ansprechpartner in der rechten Spalte.